Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem erteilten Aufträge für Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers.

 

2. Ausführung 1. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär ( feststehenden) Großgeräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, dass eine sachgemäße Instandsetzung nur in der Werkstatt des Auftragnehmers vorgenommen werden kann.

 

2. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind, auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte, geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Dieses ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparatur- Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit, möglichtst mehere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen, den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.

 

3. Bei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erfoderlich ist, es sei denn dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde, oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei der Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde.

 

3. Rückgabe, Zahlung 1. Die Rückgabe des Reparaturgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung und Barzahung ohne Abzug. EC Cash wird akzeptiert. Die Vorlage der Empfangsbestätigung gilt als Empfangsberechtigung. Auch ohne Mahnung geraten Sie nach 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechung in Verzug. 2. Überprüfungen, die für einen Kostenvoranschlag erforderlich sind, sind kostenpflichtig.

 

4. Gewährleistung Die von uns eingebauten Ersatzteile haben eine Gewährleistung von 24 Monaten, ausgenommen sind Verschleißteile z.b Motorkohlen und Schäden die vom Auftraggeber selbst verursacht wurden. Wurden Arbeiten an gewerblich genutzten Geräten durchgeführt gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten als vereinbart.

 

5. Fahrtkosten Die von uns berechneten Fahrtkosten sind reine Kraftfahrzeugkosten und nach Zonen unterteilt. Der Arbeitslohn richtet sich nach Aufwand, wobei die 1 Stunde als Grundeinheit berechnet wird. Nach der ersten Stunde wird in 15 Minuten Schritten abgerechnet.